Unternehmen ab 50 Mitarbeiter müssen ein Hinweisgebersystem einrichten
Der Gesetzgeber hat verabschidet, das Hinweisgeber besonders zu schützen sind. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt dies nun in Kraft. Unternehmen müssen ein Hinweisgebersystem einrichten .
Unsere Lösung
Wir stellen Ihnen ein komplettes Hinweisgebersystem inkl. Meldestelle zur Verfügung. Hinweisgeber haben die Möglochkeit über einen seriösen und vertraulichen Kanal Hinweise abzugeben. Unsere Case Manager bearbeiten die Hinweise und klären die weiteren Schritte mit Ihnen.
Wir stellen einen digitalen Meldekanal zur Verfügung für eine einfache und sicher Abgabe von Hinweisen
Als vertrauliche Ansprechpartner nehmen wir Hinweise digital, per Post, per Telefon oder persönlich entgegen
Geht eine Meldung ein, wird diese von einem Case Manager innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet. Wir übernehmen die professionelle Kommunikation mit Hinweisgebern und Ihnen als Unternehmen.
Gerne stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Beratung zu Verfügung